Praktische Tipps

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die betroffene Person bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt. Wirksam wird eine Patientenverfügung, wenn die Person zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung nicht mehr einsichts- und urteilsfähig ist oder sich nicht mehr dazu äußern kann.

Eine Patientenverfügung kann vom Patienten/der Patientin jederzeit widerrufen werden!

Arten der Patientenverfügung:

1. Beachtliche Patientenverfügung

Hier möchte eine Person dem Arzt/der Ärztin für den Fall, dass er/sie nicht selbst den eigenen Willen äußern kann, eine Entscheidungshilfe geben. Die MedizinerInnen sind nicht streng an die Inhalte der Patientenverfügung gebunden, es muss jedoch die Verfügung beachtet und der Patientenwillen schriftlich dokumentiert werden. Bei der zukünftigen Behandlung besteht ein gewisser Interpretationsspielraum.

2. Verbindliche Patientenverfügung

Im Unterschied zur beachtlichen Patientenverfügung bindet die verbindliche Patientenverfügung jede/-n zukünftige/-n behandelte/-n MedizinerIn.

Die verbindliche Patientenverfügung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren ab Errichtung. Danach muss sie unter Einhaltung genannter Formerfordernisse erneuert werden.

Tipp: Der Patientenanwalt informiert umfassend über das Thema Patientenverfügung.

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