Praktische Tipps

Informationen rund um das Pflegegeld

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, um den Mehraufwand durch Pflegebedürftigkeit teilweise abzudecken. Am 1. Jänner 2012 ist die Zuständigkeit von den Bundesländern auf den Bund übertragen worden.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Die allgemeine Anspruchsvoraussetzung ist ein ständiger behinderungsbedingter Pflegebedarf einer in Österreich (oder einem EU-Staat bzw. in der Schweiz) ansässigen Person von durchschnittlich mehr als 60 Stunden monatlich, der mindestens sechs Monate hindurch andauert. Das Pflegegeld ist grundsätzlich an kein Mindestalter der pflegebedürftigen Person gebunden.

Worauf kommt es bei der Pflegegeld-Einstufung an?

Das Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert. Jede Stufe repräsentiert einen bestimmten Pflegebedarf. Das Einkommen hat keinen Einfluss auf die Höhe des Pflegegeldes. Je nach Stufe wird ein gesetzlich festgelegter Geldbetrag überwiesen.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Das Pflegegeld wird grundsätzlich direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt. Bei Geschäftsunfähigkeit erfolgt die Zahlung an die gesetzliche VertreterIn. Das Pflegegeld wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.

Welche Pflegegeldstufen gibt es?

Die Pflegegeldstufen in Österreich (Stand: Jänner 2023) sind:

Stufe 1: mehr als 65 h/Monat: 175,00 €

Stufe 2: mehr als 95 h/Monat: 322,70 €

Stufe 3: mehr als 120 h/Monat: 502,80 €

Stufe 4: mehr als 160 h/Monat: 754,00 €

Stufe 5: mehr als 180 h/Monat und ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich: 1024,20 €

Stufe 6: mehr als 180 h/Monat und zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson: 1430,20 €

Stufe 7: mehr als 180 h/Monat und keine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten: 1879,50 €

Menschen mit Demenz bekommen bei der Einstufung für das Pflegegeld 45 Stunden zusätzlich angerechnet (sog. Erschwerniszuschlag). Das kann dazu führen, dass sie in eine höhere Pflegestufe kommen und dadurch mehr Pflegegeld bekommen.

Wie stellt man einen Pflegegeld-Antrag?

Ein Antrag auf Pflegegeld kann von Angehörigen, einem/einer gesetzlichen VertreterIn, SachwalterIn oder der betroffenen Person selbst gestellt werden.

Danach folgt eine Begutachtung, um den Pflegebedarf einzustufen. Wenn Sie pflegende/-r Angehörige/-r sind, können Sie bei der Einstufung des Pflegegeldes anwesend sein.

Weiterführende Informationen sowie das Formular zum Download bietet das Portal help.gv.at.

Tipp: Die Volkshilfe Niederösterreich hat nicht nur die zehn häufigsten Irrtümer zum Thema Pflegegeld zusammengetragen, sondern unterstützt Sie auch bei Ihrem Pflegegeldantrag.

BürgerInnenservice

Beratung für Pflegende. Österreichweit und kostenlos!
Ein Angebot des Sozialministeriums
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Tel. 0800/20 16 11
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