Praktische Tipps

Pflegegeld – Erschwerniszuschlag

Die Betreuung eines Menschen mit einer demenziellen Erkrankung bringt besondere Mehrbelastungen mit sich. Diese werden bei der Feststellung des Pflegebedarfs als sogenannter "Erschwerniszuschlag" berücksichtigt.

Pflegeerschwerende Faktoren liegen dann vor, wenn sich Defizite der Orientierung, des Antriebs, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.

Der Zuschlag erfolgt in Höhe von 45 Stunden pro Monat.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html

BürgerInnenservice

Beratung für Pflegende. Österreichweit und kostenlos!
Ein Angebot des Sozialministeriums
Montag bis Freitag
8:00-16:00 Uhr
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 11
E-Mail: buergerservice[at]bmask.gv.at