Beratung für Pflegende. Österreichweit und kostenlos!
Ein Angebot des Sozialministeriums
Montag bis Freitag
8:00-16:00 Uhr
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 11
E-Mail: buergerservice[at]bmask.gv.at
Familienhospizkarenz
In Österreich können ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Familienhospizkarenz sterbende Familienmitglieder sowie im gleichen Haushalt lebende schwerst erkrankte Kinder über einen bestimmten Zeitraum bei reduzierter Arbeitszeit begleiten und unterstützen.
Bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz kann der/die ArbeitnehmerIn zwischen der Herabsetzung der Arbeitszeit, der Änderung der Lage der Arbeitszeit (beispielsweise Frühdienst statt Nachtdienst) und der gänzlichen Freistellung (Karenz) von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts wählen.
Ab dem Tag der Bekanntgabe bis vier Wochen nach Ablauf der Familienhospizkarenz besteht Kündigungsschutz und Entlassungsschutz!
Während einer Karenz bestehen weiterhin ine Krankenversicherung und Pensionsversicherung. Die Höhe der Pensionsbeiträge wird anhand des letzten Einkommens bemessen.
Dauer der Sterbebegleitung: bis zu drei Monate – eine Verlängerung ist bis max. sechs Monate möglich.
Dauer bei schwerst erkrankten Kindern: bis zu fünf Monate – eine Verlängerung ist bis max. neun Monate möglich.