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FINANZIELLE HILFE FUER AN DEMENZ ERKRANKTE MENSCHEN

FINANZIELLE HILFE

FINANZIELLE HILFE FÜR AN DEMENZ ERKRANKTE MENSCHEN

Was ist der Fonds Demenzhilfe Österreich?
Der Fonds Demenzhilfe Österreich ist eine Initiative der Volkshilfe Österreich, die 2012 erstmals ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die Situation von armutsgefährdeten, demenzerkrankten Personen und pflegenden Angehörigen durch finanzielle Einzelunterstützung zu verbessern.

Wer kann um finanzielle Unterstützung durch den Fonds Demenzhilfe Österreich ansuchen?
Um finanzielle Unterstützung können armutsgefährdete Menschen ansuchen, die an Demenz erkrankt sind. Das Ansuchen kann von dem/der Betroffenen selbst, pflegenden Angehörigen oder Familienmitgliedern gestellt werden. 

Wie oft wird eine finanzielle Unterstützung gewährt?
Einmal pro Jahr kann um Unterstützung angesucht und diese auch ausbezahlt werden.

Wie wird die Höhe der finanziellen Unterstützung errechnet?
Die Vergabe der Fördermittel ist von verschiedenen Kriterien abhängig. Als Orientierungswert für die Beurteilung einer Unterstützung aus dem Fonds Demenzhilfe Österreich dienen die offiziellen Angaben zur Armutsgefährdungsschwelle (Statistik Austria, EU-SILC), die jährlich angepasst werden (= Einkommenssituation). Außerdem dienen der Nachweis einer Demenz erkrankung und Auskünfte über Haushaltsausgaben und Ausgaben aufgrund der Demenzerkrankung zur Beurteilung. Es werden maximal 1.000 Euro einmal pro Jahr ausbezahlt.

Wie kann man um eine finanzielle Unterstützung ansuchen?
Untenstehend finden Sie alle Information zur Antragstellung und zum Antragsformular.

Welche Ausgaben finanziert der Fonds Demenzhilfe?
Der Fonds Demenzhilfe unterstützt zum Beispiel Ausgaben für Pflegedienstleistungen, Pflegehilfsmittel, Tagesbetreuung oder Fahrtendienste.

Wer überwacht den Vergabeprozess?
Ein eigens geschaffenes Gremium mit Expert*innen sowie ein/e externe/r WirtschaftsprüferIn überwachen den Vergabeprozess.

Wie wird der Fonds finanziert?
Der Fonds wird durch Stiftungsgelder und private Spender*innen finanziert.

WAS MUSS ICH TUN?

1.

Antrag ausfüllen: den Antrag bekommen Sie 
bei der Volkshilfe in Ihrem Bundesland oder hier zum download.

2.

Unterlagen sammeln:

  • Einkommen: Pensionsbescheid, Pflegegeld etc.
  • Ausgaben (Rechnungen): Häusliche Pflege & Betreuung, Tageszentrum, Pflegehilfsmittel, Therapiekosten, Fahrtendienste etc. Bestätigung der Demenzerkrankung:  Arztbrief, Pflegedokumentation etc.

3.

Alles an die Volkshilfe schicken: 

  • Per Mail an demenzhilfe[at]volkshilfe.at
  • Oder postalisch an:

Volkshilfe Österreich
Demenzhilfe Fonds
Auerspergstraße 4
1010 Wien

4.

Wir prüfen das und melden uns bei Ihnen!

BEKOMME ICH UNTERSTÜTZUNG?

Ja, wenn Sie an Demenz erkrankt sind, unter der Armutsgrenze leben und Unterstützung brauchen.

Die Armutsgrenze liegt bei einem 1-Personen-Haushalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.572 EUR;
bei einem 2-Personen-Haushalt bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 2.358 EUR.

Der Wert erhöht sich pro weiterer erwachsener Person im selben Haushalt um 768 EUR und pro Kind (unter 14 Jahre) um 472 EUR.

Quelle: Statistik Austria 2023