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Praktische Tipps

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt es in Österreich die Möglichkeit in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu gehen. Während dieser Zeit gibt es einen Kündigungsschutz, einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine Sozialversicherung für die Pflegeperson. Bei nachweislich demenziell erkranten Angehörigen ist eine Pflegekarenzvereinbarung bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 möglich (generell ab Stufe 3).

Da Pflegekarenz und Pflegeteilzeit dabei helfen sollen, die Pflege eines Angehörigen zu organsieren, können diese für eine Dauer von ein bis maximal drei Monaten vereinbart werden. Bei der Pflegeteilzeit ist eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Woche möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegekarenz_und_-teilzeit/Pflegekarenz_und_-teilzeit.de.html

BürgerInnenservice

Beratung für Pflegende. Österreichweit und kostenlos!
Ein Angebot des Sozialministeriums
Montag bis Freitag
8:00-16:00 Uhr
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 11
E-Mail: buergerservice[at]bmask.gv.at