Praktische Tipps

Zuwendungen zu den Kosten der Ersatzpflege

Damit sich pflegende Angehörige, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Urlaub, durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, gibt es finanzielle Unterstützung. Dies ist bei einer nachweislich demenziellen Beeinträchtigung bereits ab Pflegegeld der Stufe 1 möglich (generell ab Stufe 3).

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://sozialministeriumservice.at/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegende_Angehoerige/Unterstuetzung_fuer_pflegende_Angehoerige.de.html

BürgerInnenservice

Beratung für Pflegende. Österreichweit und kostenlos!
Ein Angebot des Sozialministeriums
Montag bis Freitag
8:00-16:00 Uhr
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 0800/20 16 11
E-Mail: buergerservice[at]bmask.gv.at